Bebauungsplan "Im Bangert"

Am 18. September 2014 fasste das Weilburger Stadtparlament den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans "Im Bangert". Damit sollte für einen Investor die Möglichkeit zur Schaffung von qualitätsvollem Wohnraum in Altstadtnähe und in bevorzugter Wohnlage geschaffen werden.

In der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Umwelt, Energie und Verkehr hatte Bürgermeister Schick zum Bebauungsplan ausgeführt, „Inhalt des angestrebten Bebauungsplans ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets [ . . . ].“ In der Stadtverordnetenversammlung führte er aus, dass „der Bebauungsplan die Bebauung der sogenannten Schotterfläche vorsieht.“

Der am 24.09.2015 im Stadtparlament vorgelegte Bebauungsplan „Im Bangert“ klassifiziert den Planungsbereich als Mischgebiet anstelle eines „allgemeinen Wohngebiets“ und zur Bebauung vorgesehen ist nicht nur die „Schotterfläche“ mit ihrer Länge von ca. 47 m. Das Baufenster eröffnet die Möglichkeit zum Bau eines Komplexes von bis zu 68 m Länge, von 16,7 m Tiefe und eine Firsthöhe von 12 m (3 Vollgeschosse, Dachgeschoss/Penthouse).

Die mit dem Bebauungsplan eröffnete Möglichkeit zur Errichtung eines Baukomplexes dieser Größenordnung im Bereich des Grüngürtels der Lahnschleife geht nach unserer Auffasung weit über das Ziel einer gewünschten qualitativ hochwertigen Wohnbebauung hinaus. Wenn es zu einer Bebauung in diesem schützenswerten Bereich der Lahnaue kommt, muss sich diese in die Gesamtumgebung einfügen und in Größe und Gestaltung der vorhandenen Bebauung unterordnen.

Die Bürgerinitiative "Alt-Weilburg" e. V. plädiert deshalb entschieden für eine Begrenzung der möglichen Länge des Baukörpers auf höchstens 50 m. Damit befindet sich der Verein auch in Übereinstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege und der Unteren Denkmalschutzbehörde.

Leider konnte sich der Vorschlag auf eine solche Längenbegrenzung in der Stadtverordnetenversammlung nicht durchsetzen. Die Interessen des Investors wiegen beim Magistrat und großen Teilen der Stadtverordneten mehr als die Vorgaben des Denkmalschutzes und die Parlamentarier verzichten zu Gunsten des Investors auf ihre Verantwortung für eine städtebaulich verträgliche Planung. Die Bürgerinitiative "Alt-Weilburg" e. V. hat sich zum Bebauungsplan "Im Bangert" deshalb mit einem Schreiben an die Fraktionsvorsitzenden der im Weilburger Stadtparlament vertretenen Parteien gewandt.

Am 04.11.2015 stand der Bebauungsplan "Im Bangert" erneut auf der Tagesordnung des Ausschusses für Bauen, Umwelt, Energie und Verkehr. Die Entscheidung des Ausschusses aus der Sitzung v. 23.09.2015, nach der das  Baufenster auf 60 m begrenzt werden sollte, wurde verworfen und der Ausschuss stimmte für die Beibehaltung der ursprünglichen Länge des Baufensters von 68 m.

In der Stadtverordnetenversammlung v. 05.11.2015 kam es nach kontroverser Diskussion zur Verabschiedung eines durch Herrn Schick eingebrachten Beschlussvorschlags, das Baufenster auf 60 m zu begrenzen. Dem Beschlussvorschlag wurde zugestimmt und aufgrund dessen erfolgte die Offenlage des Bebauungsplans "Im Bangert" mit einem Baufenster von 60 m Länge (Zeitraum der Offenlage 01.02.2016 bis 12.02.2016.)

Die Bürgerinitiative "Alt-Weilburg" e. V. ist weiterhin der Ansicht, dass ein Bauwerk mit einer Länge von mehr als 50 m am vorgesehenen Standort städtebaulich inakzeptabel ist und mit dem geplanten Baufenster von 60 m Länge die klaren Aussagen der Denkmalschutzbehörden zur Höchstlänge von 50 m weiterhin ignoriert werden. Die Bürgerinitiative "Alt-Weilburg" e. V. hat deshalb im Rahmen der Offenlage eine entsprechende Stellungnahme abgegeben.

Zusammen mit einem Artikel aus dem "Weilburger Tageblatt" (WT) finden Sie unter nachstehendem Link das Schreiben der Bürgerinitiative "Alt-Weilburg" e. V. an die Fraktionsvorsitzenden, den im WT abgedruckten Leserbrief der Bürgerinitiative v. 27.10.2015 und die Stellungnahme der Bürgerinitiative "Alt-Weilburg" e. V. zum aktuellen Bebauungsplan: bebauungsplan_bangert 

Foto: Postgebäude mit Brückenhäusern

Planungsbereich des Bebauungsplans "Im Bangert"
Quelle: (c) Luftbild Google Earth

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